Der Weg zur Logopädie

1. Logopädischer Bedarf wird festgestellt

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Ihr Arzt oder Ärztin stellt eine logopädische Verordnung aus

Folgende Ärzte können verordnen:
Kinderarzt, Hausarzt/Allgemeinarzt, HNO Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopädie, Psychiater, Pädaudiologen


2. Anmeldung in der Logopädie Praxis
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Melden Sie sich telefonisch in unserer Praxis an. Sollten Sie nur den Anrufbeantworter erreichen, dann hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Telefonnummer - wir melden uns schnellstmöglich zurück.

3. Therapie
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Zunächst erfolgt eine Diagnostik um die genauen Störungsbereiche einzugrenzen. Sollte ein Therapiebedarf bestehen, wird ein fester Termin schnellstmöglich vergeben.
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Feste Termine finden in der Regel ein mal pro Woche statt (á 45 Minuten) - in unserer Praxis oder im Hausbesuch (sofern von Ihrem Arzt verordnet).

4. Kosten
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Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. 

Erwachsene leisten eine Zuzahlung von 10% auf die Behandlungskosten sowie 10€ pro ausgestellte Verordnung.

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis zu Beginn der Therapie vor.